An den ungarischen Grenzen wurden heute die Einreisebeschränkungen aufgehoben. 

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Angaben unverbindlich sind.

Informationen zu Ungarn:
Nachdem es auch in Ungarn bestätigte Fälle von Covid-19 Infektionen gab, hat die ungarische Regierung am 11.03. den nationalen Notstand ausgerufen. Dadurch trat ab dem 12.3.  das ausserordentliche Notstandrecht in Kraft. Die Ausgangsbeschränkung wurde am 18.5 landesweit aufgehoben. Die Abstandsregeln (1.5m) müssen aber weiterhin überall eingehalten werden.

  • Maskenpflicht
    Nach wie vor gilt im ganzen Land im öffentlichen Verkehr, in allen Geschäften, Märkten, Einkaufszentren sowie Taxis eine Maskenpflicht. Bis auf weiteres muss aufgrund der Massnahme die Mund- und Nasenpartie mit einer Maske, einem Kopftuch oder Schal bedeckt sein.

  • Veranstaltungseinschränkungen
    Auch nach dem 18.5. bleiben landesweit Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen bis zum 15.8. verboten. Beerdigungen und Eheschliessungen können abgehalten werden (Bei Hochzeiten sind max. 200 Gäste erlaubt). Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sind wieder erlaubt. Dies gilt auch für Outdoorveranstaltungen, welche mittels Zelt geschützt oder teilweise überdacht sind (Stadion, Aussenbühne, Freiluftkino). Es gelten jedoch strenge Abstandsregeln. Die gelockerte Veranstaltungserlaubnis bezieht sich nicht auf Musik- und Tanzveranstaltungen. Alle Kinos, Bibliotheken, etc. sind bis auf weiteres geschlossen. Freilichtmuseen, Strände und Bäder dürfen jedoch wieder geöffnet werden. Gottesdienste finden wieder statt. Ebenso sind Sporttrainings wieder erlaubt.

  • Wahrung von Sicherheitsabstand
    Beim Aufenthalt im Freien ist zu allen Menschen, welche nicht im gleiche Haushalt leben stets ein Abstand von min. 1.5 Metern zu wahren. Dies ist insbesondere auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen zu beachten. 

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