Unsere Klinik übernimmt schriftliche Garantie für jede durchgeführte Behandlung

  • Kronen/Brücken 5 Jahre
  • Inlay/Onlay, Füllungen 5 Jahre
  • partieller/vollständiger Zahnersatz 5 Jahre
  • Implantate: lebenslange Garantie*

*für Materialfehler

Über die Garantie:

Falls es aus Schuld des Zahntechnikers oder des Zahnarztes ein Problem mit dem fertig gestellten Zahnwerk auftritt, übernimmt unsere Klinik die erneute Durchführung der gegebenen Arbeit kostenfrei für den Patienten und mit möglichst kleiner Unannehmlichkeit.

Bei Problemen soll der Patient diese in kürzester Zeit gegenüber dem Zahnarzt anzeigen, und bei einer persönlichen Kontrolluntersuchung erscheinen.

Die Kontrolluntersuchung mindestens einmal im Jahr ist obligatorisch für jeden Patienten, falls der Patient diesen Termin versäumt, verliert er die Garantie für das von Centrocc erstellte Zahnwerk.

Bei Garantiebehandlung übernimmt Centrocc die während der Behandlung anfallenden zahnärztlichen, zahntechnischen und Materialkosten, falls die gleiche Zahnarztarbeit nicht erneut erstellt werden kann, schlagen wir eine alternative Lösung für den Patienten vor.

Centrocc haftet nicht für keine, unvorhersehbare Wurzelbehandlung, dafür übernehmen wir keine Garantie.

In bestimmten Fällen kommt es vor, dass ein Zahn während der Vorbereitung zur Krone/Brücke/Inlay ein solches Trauma erleidet, dass Wurzelbehandlung notwendig sein kann.

Centrocc übernimmt keine Garantie für temporären Zahnersatz, temporäre Kronen/Brücken und temporäre Füllungen.

Centrocc darf für ein Problem nicht verantwortlich gemacht werden, das bei der Erstellung des Zahnwerkes nicht ersichtlich war und mit den Bildgebungsausrüstungen (Röntgen/CT) nicht entdeckt werden konnte, da in diesen Fällen konnten wir die Reaktionen des Organismus des Patienten nicht vorher sehen.

Garantiebedingungen:

  • der Patient erscheint bei mindestens einer obligatorischen Kontrolluntersuchung im Jahr bzw. nimmt mindestens einmal an einer Zahnsteinentfernung im Jahr teil
  • der Patient hält die Anweisungen des Zahnarztes betreffrend die Reinigung und Pflege des Zahnwerkes und erhält gute Mundhygiene aufrecht
  • die Benutzung des Zahnersatzes ist bestimmungsgemäß, dieser wird keinen extremen Kaukräften ausgesetzt
  • die eventuellen Reparaturen dürfen ausschließlich von den Ärzten von Centrocc durchgeführt werden, bei einer Korrektion von einem anderen Arzt verliert die Garantie ihre Gültiugkeit.

Die Garantie verliert ihre Gültigkeit:

  • wenn der Patient bei der obligatorischen Kontrolluntersuchung im Jahr nicht erscheint und/oder die Zahnsteinentfernung mindestens einmal im Jahr nicht erfolgt
  • wenn der Patient keine entsprechende Mundhygiene aufrechterhält, reinigt den erstellten Zahnersatz nicht richtig
  • bei plötzlicher extremer Gewichtserhöhung oder -minderung
  • bei nicht entsprechender Ernähung, übertriebenem Alkohol- oder Betäubungsmittelverbrauch
  • wenn der Zahnersatz eines Traumas ausgesetzt wird (z.B. Unfall)
  • bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Zahnersatzes (größere Kaukraft als die physiologische, extreme Krafteinwirkungen)
  • wenn der Kieferknochen, der Zahnfleisch des Patienten zu atrophieren beginnt
  • wenn ein anderer Zahnarzt die Korrektionsbehandlung auf dem von Centrocc erstellten Zahnersatz vornimmt
  • wenn eine allgemeine Krankheit auftritt, die den Zahnzustand des Patienten in negative Richtung ändert (Diabetes, Erkrankungen mit Immunschwächenzustand, Epilepsie, Strahlen-/Chemoterapien, Osteoporose)
  • wenn der Patient die Anweisungen des Zahnarztes über die Reinigung und das Tragen des Zahnersatzes nicht einhält (z.B. er trägt die Aufbissschienen in der Nacht nicht)
  • bei Problemen infolge psychischer Krankheiten
  • wenn der Zahn infolge früherer Behandlungen (z.B. fertig gestellte Krone) einer Wurzelbehandlung bedarf

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